Die Pflegekasse kann für Pflegebedürftige der Pflegegrade 1 bis 5 auf Antrag
bis zu 4.000 Euro als Zuschuss für Anpassungsmaßnahmen zahlen, die die häusliche Pflege in der Wohnung ermöglichen, erleichtern oder eine möglichst selbstständige Lebensführung der
pflegebedürftigen Person wiederherstellen sollen (wohnumfeldverbessernde Maßnahmen). Ziel solcher Maßnahmen ist es auch, eine Überforderung der Pflegepersonen zu verhindern.